1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Mai 2024 – 9 Sa 538/23 – im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht auf die Berufung des Klägers das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 14. November 2023 – 13 Ca 593/23 – teilweise abgeändert und die Beklagte für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. September 2022 zur Zahlung eines Betrags von 1.583,02 Euro netto nebst Zinsen an den Kläger verurteilt hat.
2. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.