1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2025 – 2 Sa 411/20 – aufgehoben.
2. Die Widerklage des Nebenintervenienten wird abgewiesen.
3. Die Sache wird – im Umfang der Aufhebung – zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision und Nebenintervention, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.