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6 AZR 105/22


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. Januar 2022 – 6 Sa 155 öD/21 – aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 6. Mai 2021 – 2 Ca 1223/20 wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.