1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Mai 2023
– 6 Sa 63/23 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 7. Dezember 2022 – 9 Ca 4879/20 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.