1. Die Revision des Klägers wird als unzulässig verworfen.
2. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. März 2023 – 3 Sa 17/22 – im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 3. Dezember 2021 – 4 Ca 1502/21 – abgeändert und die Beklagte zur Zahlung verurteilt hat.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. März 2023 – 3 Sa 17/22 – wird zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.