Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2022 – 6 AZR 16/22 – wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig abgewiesen.
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Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2022 – 6 AZR 16/22 – wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig abgewiesen.