Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Oktober 2021 – 6 AZR 254/19 – wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.
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Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Oktober 2021 – 6 AZR 254/19 – wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.