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7 ABR 1/24

Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. November 2023 – 16 TaBV 83/23 – aufgehoben.

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 24. November 2022 – 3 BV 7/22 – wird zurückgewiesen.