Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgericht Köln vom 20. Januar 2023 – 9 TaBV 33/22 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgericht Köln vom 20. Januar 2023 – 9 TaBV 33/22 – wird zurückgewiesen.