Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 6. und 7. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts BerlinBrandenburg vom 7. Mai 2020 – 26 TaBV 2161/19 – aufgehoben.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. bis 5. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. November 2019 – 27 BV 7306/19 – wird zurückgewiesen.