Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Mai 2023 – 10 TaBV 58/22 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Mai 2023 – 10 TaBV 58/22 – wird zurückgewiesen.