Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Mai 2020 – 3 TaBV 127/19 – wird zurückgewiesen.
The following content is only available in German.
The following content is only available in German.
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Mai 2020 – 3 TaBV 127/19 – wird zurückgewiesen.