Auf die Rechtsbeschwerden der Antragsteller zu 1. bis 8. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Mai 2023 – 7 TaBV 11/23 – aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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Auf die Rechtsbeschwerden der Antragsteller zu 1. bis 8. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Mai 2023 – 7 TaBV 11/23 – aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.