Auf die Rechtsbeschwerde der zu 4. beteiligten Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. April 2025 – 17 TaBV 62/24 – aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht der Beschwerde des zu 3. beteiligten Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Celle vom 31. Juli 2024 – 1 BV 3/24 – stattgegeben hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Beschwerde de zu 3. beteiligten Antragstellers gegen den genannten Beschluss des Arbeitsgerichts Celle zurückgewiesen.