Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. April 2025 – 17 TaBV 63/24 – aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht der Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Celle vom 31. Juli 2024 – 1 BV 8/24 – stattgegeben hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Beschwerde des Antragstellers gegen den genannten Beschluss des Arbeitsgerichts Celle zurückgewiesen.