Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. November 2021 – 4 TaBV 43/19 – wird als unzulässig verworfen.
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Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. November 2021 – 4 TaBV 43/19 – wird als unzulässig verworfen.