Die Rechtsbeschwerde der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. November 2022 – 8 TaBV 59/21 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. November 2022 – 8 TaBV 59/21 – wird zurückgewiesen.