Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 5. September 2019 – 3 Sa 304/18 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 5. September 2019 – 3 Sa 304/18 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.