Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. Mai 2025 – 12 SLa 476/24 – aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 8. Mai 2024 – 3 Ca 79/23 – in Bezug auf die Widerklage zurückgewiesen hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.