Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. Mai 2025 – 3 SLa 423/24 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. Mai 2025 – 3 SLa 423/24 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.