Auf die Revisionen der Klägerin und des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. November 2024 – 8 Sa 685/23 – aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 19. September 2023 – 2 Ca 131/23 – im Hinblick auf die Widerklage zurückgewiesen hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.