Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Juli 2022 – 1 Sa 681/21 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Juli 2022 – 1 Sa 681/21 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.