Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 22. März 2022 – 1 Sa 241/20 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
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Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 22. März 2022 – 1 Sa 241/20 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.