Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. Januar 2021 – 6 Sa 29/19 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
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Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. Januar 2021 – 6 Sa 29/19 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.