Auf die Revision des Klägers wird – unter Zurückweisung der Revision im Übrigen – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Oktober 2022 – 21 Sa 317/22 – im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. Oktober 2021 – 60 Ca 6792/20 – iHv. 6.601,56 Euro nebst Zinsen zurückgewiesen hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.