Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. September 2024 – 10 SLa 221/24 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. September 2024 – 10 SLa 221/24 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.