Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. August 2020 – 3 Sa 194/20 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
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Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. August 2020 – 3 Sa 194/20 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.