1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2024 – 8 SLa 49/24 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2024 – 8 SLa 49/24 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.