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9 AZR 219/22


I. Auf die Revision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision der Beklagten im Übrigen – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. März 2022 – 8 Sa 115/21 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 18. Januar 2021 – 4 Ca 319/20 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Bruttobetrag iHv. 937,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 1. April 2020 zu zahlen.
II. Die Anschlussrevision des Klägers wird zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 92 % und die Beklagte 8 % zu tragen.