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9 AZR 230/22


1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 2. Mai 2022
– 15 Sa 885/21 – unter Zurückweisung der Revision im Übrigen in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgericht Lüneburg vom 1. September 2021 – 2 Ca 310/20 – zurückgewiesen wurde, soweit die Klage iHv. 174,06 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Mai 2021 abgewiesen wurde.
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.