1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 3. Mai 2021 – 9 Sa 1/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 3. Mai 2021 – 9 Sa 1/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.