1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Januar 2020 – 14 Sa 1163/19 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.