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9 AZR 383/19


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 19. August 2019 – 9 Sa 268/18 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgericht Dresden vom 27. Juni 2018 – 10 Ca 234/18 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.