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9 AZR 456/20


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. August 2020 – 5 Sa 614/20 – unter Zurückweisung der Revision im Übrigen im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 11. März 2020 – 9 Ca 188/19 – hinsichtlich des Anspruchs gegen die Beklagte zu 1., Urlaub aus den Jahren 2010 bis 2014 mit einem Bruttobetrag iHv. 37.416,50 Euro abzugelten, zurückgewiesen hat.

2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 11. März 2020 – 9 Ca 188/19 – auf die Berufung des Klägers teilweise abgeändert.

Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger zur Abgeltung von Urlaub aus den Jahren 2010 bis 2014 einen Bruttobetrag iHv. 37.416,50 Euro nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. August 2020 zu zahlen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz hat der Kläger acht Zehntel und die Beklagte zu 1. zwei Zehntel zu tragen. Die Kosten der Revision werden gegeneinander aufgehoben.