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9 AZR 486/21


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Oktober 2021
– 16 Sa 142/21 – unter Zurückweisung der Revision im Übrigen in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 7. Januar 2021 – 2 Ca 187/20 – teilweise zurückgewiesen wurde, soweit die Klageanträge zu 2. (erster Hilfsantrag), zu 3. (zweiter Hilfsantrag) und zu 4. (Antrag auf vorläufige Beschäftigung) abgewiesen wurden.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.