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9 AZR 621/19


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Oktober 2019
– 7 Sa 128/19 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.