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10 AZR 198/22

Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt - Auslegung - Vorrang der Individualabrede - Leistungsbestimmung durch das Gericht - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 25.01.2023, 10 AZR 109/22.

Court Details

  • File Number

    10 AZR 198/22

  • ECLI Number

    ECLI:DE:BAG:2023:250123.U.10AZR198.22.0

  • Type

    Urteil

  • Date

    25.01.2023

  • Senate

    10. Senat

Tenor

I. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 12. Oktober 2021 – 11 Sa 33/21 – unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.

II. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 13. April 2021 – 3 Ca 242/20 – auf die Berufung des Klägers abgeändert.

 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.740,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Juli 2020 zu zahlen.

 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.760,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Dezember 2020 zu zahlen.

III. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 28 % und die Beklagte 72 % zu tragen. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    W. Reinfelder    

        

    Pessinger    

        

    Nowak    

        

        

        

    Budde    

        

    C. Beuß