Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. Juli 2015 – 8 Sa 1756/14 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Fischermeier |
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Spelge |
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Krumbiegel |
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Lauth |
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C. Klar |