Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. April 2009 – 9 Sa 403/08 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 6. August 2008 – 4 Ca 71/08 – wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstlt
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
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Linsenmaier |
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Gräfl |
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Schmidt |
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