7 AZR 500/09

(Haushaltsbefristung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Details

  • Aktenzeichen

    7 AZR 500/09

  • Art

    Anerkenntnisurteil

  • Datum

    18.05.2010

  • Senat

    7. Senat

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. April 2009 – 9 Sa 403/08 – aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 6. August 2008 – 4 Ca 71/08 – wird zurückgewiesen.

3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Sonstlt

1

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.

        

    Linsenmaier    

        

    Gräfl    

        

    Schmidt    

        

        

        

        

        

        

                 

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.