Die mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesarbeitsgericht sind öffentlich. Bei Besuchen von Gruppen wird um vorherige Anmeldung gebeten.
Geben Sie bitte bei Ihrer Anfrage den Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin, Ihre E-Mail-Adresse bzw. Postanschrift sowie Ihre Telefonnummer an.
Einzelpersonen können ohne vorherige Anmeldung an mündlichen Verhandlungen im Bundesarbeitsgericht teilnehmen. Auch hier empfehlen wir jedoch eine schriftliche Anmeldung.
Ist zu einer Sitzung eine größere Zahl von Zuhörern oder Vertretern der Medien zu erwarten, werden Platzkarten ausgegeben. Das jeweilige Verfahren wird im Einzelfall geregelt.
Für den Sitzungsbesuch am Bundesarbeitsgericht gibt es zwar keine gesonderte Kleiderordnung, aus Respekt vor der Rechtsprechung und angesichts der Bedeutung, die diese für die Betroffenen hat, ist es jedoch angemessen, eine offizielle und dem Anlass entsprechende Bekleidung zu tragen. Während der Sitzung ist Telefonieren (bitte Mobiltelefon ausschalten!), Essen und Trinken nicht gestattet. Das Gebäude des Bundesarbeitsgerichts einschließlich des Innenhofes ist rauchfrei.
Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind nur durch Medienvertreter und in der Regel nur vom Einzug des Senats gestattet. Eine gesonderte Akkreditierung ist hierfür nicht erforderlich. Wir bitten bei Interesse um einen Hinweis an die Pressestelle (pressestelle@bundesarbeitsgericht.de).
Ist die Aufnahme der Verkündung einer Entscheidung in Bild und Ton zugelassen (§ 169 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz [GVG] iVm. § 72 Abs. 6 Arbeitsgerichtsgesetz [ArbGG]), wird dies in der Terminvorschau gesondert bekannt gegeben. Mit der Veröffentlichung beginnt das Akkreditierungsverfahren.
Anregungen für eine Zulassung können an die Pressestelle gerichtet werden. Nach 10 Uhr des Vortags der Sitzung kann eine Beschlussfassung und Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung in der Sache nicht notwendig noch am Tag der mündlichen Verhandlung verkündet wird. Der erkennende Senat beraumt in diesem Fall einen gesonderten Verkündungstermin an.
Ob die angegebenen Termine bestehen geblieben sind, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Senatsgeschäftsstelle des Bundesarbeitsgerichts.
Bevorstehende Sitzungstage
Die in der Tabelle aufgeführten Sitzungstage können nach Terminen gefiltert werden, für die ein Vorbericht existiert. Dabei handelt es sich um Verfahren, die nach Auffassung der erkennenden Senate von besonderem Interesse sind und zu denen nach der Verkündung einer Entscheidung eine Pressemitteilung veröffentlicht wird. Setzen Sie dafür in der Box „Termine filtern“ einen Haken neben der Rubrik „Mit Vorberichten“ und klicken Sie auf die darunter befindliche Schaltfläche „Termine filtern“.
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Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
14.06.2023
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 136/22
-
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs (AGG)
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
14.06.2023
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 136/22
-
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs (AGG)
14.06.2023
11:30 Uhr
8. Senat
8 AZR 160/22
-
Zinsansprüche auf eine Abfindungszahlung
20.06.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 221/22
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
20.06.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 221/22
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung
G. (DGB Rechtsschutz GmbH, Kassel) ./.
H. GmbH (RAe. Beiten, Burkhardt, München)
– 3 AZR 221/22 –
Die Parteien streiten über die Höhe der Betriebsrente der Klägerin.
Die 1964 geborene Klägerin war seit 1984 bei der Beklagten zunächst in Vollzeit beschäftigt. Ab April 2005 reduzierte die Klägerin ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 35 auf 17,5 Stunden. Mit dem 30. September 2020 endete das Arbeitsverhältnis. Die Beklagte gewährt ihren Arbeitnehmern Versorgungsleistungen. Die dafür maßgebliche Richtlinie sieht eine Berechnung der monatlichen Betriebsrente nach der Formel „Festrentenbetrag x Dienstjahre“ vor. Für die Berechnung des Festrentenbetrags maßgeblicher Faktor ist das in den letzten zwölf Monaten der Beschäftigung durchschnittlich erzielte Einkommen. Für Mitarbeiter, die innerhalb der letzten zehn anrechnungsfähigen Dienstjahre vor dem Eintritt des Versorgungsfalles bzw. dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ganz oder teilweise teilzeitbeschäftigt waren, verändert sich der Festrentenbetrag in dem Verhältnis, in dem die durchschnittliche Arbeitszeit des Mitarbeiters während der letzten zehn Dienstjahre zu seiner Arbeitszeit innerhalb des Kalenderjahres vor Eintritt des Versorgungsfalles bzw. vorzeitigem Ausscheiden gestanden hat. Die Beklagte teilte der Klägerin zur Berechnung ihrer voraussichtlichen Altersversorgungsleistungen mit, dass entsprechend der Richtlinie bei Teilzeitbeschäftigung nur ihr Beschäftigungsgrad der letzten zehn anrechnungsfähigen Dienstjahre berücksichtigt werde.
Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, bei der Berechnung ihrer Betriebsrente den Festrentenbetrag nach dem Verhältnis der durchschnittlichen Arbeitszeit während der gesamten zugrunde gelegten Dienstzeit zu ihrer Arbeitszeit im letzten Kalenderjahr vor ihrem vorzeitigen Ausscheiden zu ermitteln. Auf dieser Grundlage hat die Klägerin eine Betriebsrentenanwartschaft iHv. 155,19 Euro monatlich errechnet. Sie hat die Ansicht vertreten, in der Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades allein der letzten zehn Jahre bei der Berechnung des Festrentenbetrags liege eine überproportionale Leistungskürzung für Teilzeitbeschäftigte. Bei dieser Berechnungsweise ergebe sich nur eine Anwartschaft auf eine monatliche Betriebsrente von 99,77 Euro. Sie werde durch die Anwendung der Zehn-Jahres-Regel so gestellt, als habe sie durchgehend in Teilzeit gearbeitet. Dies sei eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber den Vollzeitbeschäftigten. Weil nach wie vor überwiegend Frauen in Teilzeit beschäftigt seien, liege auch eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts vor. Die Beklagte hat hingegen gemeint, eine Diskriminierung liege nicht vor, weil die betriebliche Altersversorgung nur im Verhältnis der anteiligen Arbeitszeit gekürzt werde. Dabei sei es zulässig, hinsichtlich des Beschäftigungsgrades auf die letzten zehn Jahre abzustellen.
In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Mit der Revision verfolgt die Klägerin ihre Ansprüche weiter.
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 17. März 2022 – 7 Sa 588/21 –
20.06.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 221/22
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung
20.06.2023
10:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 208/22
-
Berechnungsgrundlage eines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung
20.06.2023
10:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 231/22
-
Rechtsgrundlage von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung
20.06.2023
10:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 208/22
-
Berechnungsgrundlage eines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung
20.06.2023
10:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 231/22
-
Rechtsgrundlage von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung
20.06.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 18/22
-
Pflicht der Arbeitgeberin zur Eingruppierung von Arbeitnehmerinnen in die Lohn- und Gehaltsordnung eines Firmenlohn- und Gehaltstarifvertrags
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
20.06.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 18/22
-
Pflicht der Arbeitgeberin zur Eingruppierung von Arbeitnehmerinnen in die Lohn- und Gehaltsordnung eines Firmenlohn- und Gehaltstarifvertrags
20.06.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 265/22
-
Erstattung einer einem Personaldienstleister für die Vermittlung des Arbeitnehmers gezahlten Provision bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der ersten 14 Monate dessen Bestehens
Erstattung einer einem Personaldienstleister für die Vermittlung des Arbeitnehmers gezahlten Provision bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der ersten 14 Monate dessen Bestehens
S. (RAe. Finke, Kaiser, Fuchs, Lübeck) ./.
F. GmbH (RAe. Kanzlei am Mühlencenter, Glinde)
– 1 AZR 265/22 –
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger verpflichtet ist, der Beklagten eine für die Vermittlung des Arbeitsverhältnisses an einen Personaldienstleister gezahlte Provision zu erstatten.
Der Kläger trat zum 1. Mai 2021 als Service-Techniker in die Dienste der Beklagten. Für die Vermittlung des Klägers zahlte die Beklagte eine Vermittlungsprovision in Höhe von 4.461,60 Euro an eine Drittfirma. Die Parteien vereinbarten eine sechsmonatige Probezeit mit einer beiderseitigen Kündigungsfrist von zwei Wochen. Der Arbeitsvertrag enthält außerdem eine Regelung, nach der der Kläger verpflichtet ist, der Beklagten die gezahlte Provision zu erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über den 30. Juni 2022 hinaus fortbesteht und aus vom Kläger zu vertretenden Gründen von ihm selbst, von der Beklagten oder einvernehmlich beendet wird. Der Kläger kündigte das Arbeitsverhältnis während der Probezeit zum 30. Juni 2021. Die Gründe für die Kündigung sind zwischen den Parteien streitig. Die Beklagte behielt wegen der von ihr gezahlten Vermittlungsprovision 69,21 Euro von der restlichen Vergütung des Klägers sowie einen abgerechneten Verpflegungszuschuss iHv. 740,00 Euro ein.
Mit der Klage verlangt der Kläger von der Beklagten die Zahlung der noch ausstehenden Beträge iHv. 809,21 Euro. Die Beklagte hat Widerklage erhoben, mit der sie die Erstattung auch des restlichen Provisionsbetrags von 3.652,39 Euro geltend macht. Der Kläger hat die Ansicht vertreten, der im Arbeitsvertrag geregelte Erstattungsanspruch sei nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Die Regelung benachteilige ihn unangemessen, weil damit das unternehmerische Risiko der Personalbeschaffungskosten übermäßig auf ihn verschoben und er außerdem an einer Kündigung während der Probezeit faktisch gehindert werde. Die Beklagte hat gemeint, die Klausel im Arbeitsvertrag sei wirksam. Die Vermittlung des Arbeitsverhältnisses durch eine Drittfirma liege auch im Interesse des Klägers, der sich hierzu bewusst entschieden habe. Sie habe ein berechtigtes Interesse daran, die für den Abschluss des Arbeitsvertrags getätigten Aufwendungen nur dann endgültig aufzubringen, wenn der Kläger wenigstens für einen bestimmten, vertraglich vereinbarten Zeitraum für sie tätig sei. Zudem werde das Risiko nicht undifferenziert auf den Kläger abgewälzt, da er die Provision nur bei einer von ihm zu vertretenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erstatten habe. Schließlich sei der zu erstattende Betrag auch angesichts des monatlichen Bruttoeinkommens des Klägers von 5.401,98 Euro nicht unverhältnismäßig hoch.
Die Vorinstanzen haben die Beklagte zur Zahlung verurteilt und die Widerklage abgewiesen. Dagegen wendet sie sich mit ihrer Revision.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. Mai 2022 – 4 Sa 3/22 –
21.06.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 234/22
-
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags - fingierte Klagerücknahme nach § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
21.06.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 234/22
-
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags - fingierte Klagerücknahme nach § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG
21.06.2023
09:45 Uhr
7. Senat
7 AZR 88/22
-
Wirksamkeit einer Befristung
21.06.2023
10:30 Uhr
7. Senat
7 ABR 19/22
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
28.06.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 471/21
-
Nachtarbeitszuschläge nach Haustarifvertrag
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
28.06.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 471/21
-
Nachtarbeitszuschläge nach Haustarifvertrag
5 AZR 335/22
-
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
28.06.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 335/22
-
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
28.06.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 335/22
-
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
28.06.2023
09:45 Uhr
5. Senat
5 AZR 9/23
-
Vertraglicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt
29.06.2023
09:15 Uhr
2. Senat
2 AZR 296/22
-
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Rechtfertigung von Videoüberwachung und Datenspeicherung nach § 26 Abs. 1 BDSG
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
29.06.2023
09:15 Uhr
2. Senat
2 AZR 296/22
-
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Rechtfertigung von Videoüberwachung und Datenspeicherung nach § 26 Abs. 1 BDSG
29.06.2023
09:15 Uhr
2. Senat
2 AZR 298/22
-
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Rechtfertigung von Videoüberwachung und Datenspeicherung nach § 26 Abs. 1 BDSG
29.06.2023
09:15 Uhr
2. Senat
2 AZR 299/22
-
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Rechtfertigung von Videoüberwachung und Datenspeicherung nach § 26 Abs. 1 BDSG
29.06.2023
09:15 Uhr
2. Senat
2 AZR 297/22
-
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Rechtfertigung von Videoüberwachung und Datenspeicherung nach § 26 Abs. 1 BDSG
29.06.2023
12:00 Uhr
2. Senat
2 AZR 326/22
-
Bestehens eines Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch gegen einen Betriebsübergang
05.07.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 328/22
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer amtsgerichtlichen Serviceeinheit für Strafsachen in den TV-L
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
05.07.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 328/22
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer amtsgerichtlichen Serviceeinheit für Strafsachen in den TV-L
05.07.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 289/22
-
Eingruppierung eines Sachbearbeiters Waffenrecht in den TVöD-VKA - Ausschlussfrist des § 29b TVÜ-VKA
05.07.2023
13:00 Uhr
4. Senat
4 ABR 16/22
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu Eingruppierungen in den Tarifvertrag über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen der Arbeitnehmer-/innen und Auszubildenden des Einzelhandels in Baden-Württemberg
20.07.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 161/22
-
Gewährung einer Entgeltgruppenzulage
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
20.07.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 161/22
-
Gewährung einer Entgeltgruppenzulage
20.07.2023
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 228/22
-
Betriebsbedingter Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Betriebsübergang
20.07.2023
11:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 256/22
-
Erschwerniszuschlag " Auslegung von § 21 Position 828 und 829 5 TVEZ - abschließende Regelung - Analogieverbot?
9 AZR 285/22
-
Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche nach dem MTV für die chemische Industrie
25.07.2023
12:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 329/22
-
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit - Vergütung
25.07.2023
13:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 332/22
-
Anspruch auf tarifvertragliche Jahressonderzahlung sowie Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (TVöD/TV Corona-Sonderzahlung 2020)
25.07.2023
13:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 230/22
-
Urlaubsabgeltungsanspruch
25.07.2023
13:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 332/22
-
Anspruch auf tarifvertragliche Jahressonderzahlung sowie Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (TVöD/TV Corona-Sonderzahlung 2020)
16.08.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 300/22
-
Wirksamkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
16.08.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 300/22
-
Wirksamkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags
16.08.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 300/22
-
Wirksamkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags
16.08.2023
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 20/22
-
Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für eine Betriebsratssprechstunde
16.08.2023
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 20/22
-
Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für eine Betriebsratssprechstunde
16.08.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 339/22
-
Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin in den TVöD-VKA - Darlegungs- und Beweislast
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
16.08.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 339/22
-
Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin in den TVöD-VKA - Darlegungs- und Beweislast
16.08.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 283/22
-
Eingruppierung eines Gärtners und Baumkontrolleurs in den TVöD-V (VKA) iVm. dem Landesbezirklichen Tarifvertrag zum TVöD im Bereich des KAV NW
16.08.2023
11:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 301/22
-
Eingruppierung eines Tierpflegers in den TVöD-NRW
17.08.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 56/23
-
Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an das Eingreifen der Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO - punktueller Streitgegenstandsbegriff - Reichweite des „kleinen Schleppnetzantrags
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
17.08.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 56/23
-
Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an das Eingreifen der Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO - punktueller Streitgegenstandsbegriff - Reichweite des „kleinen Schleppnetzantrags
17.08.2023
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 323/22
-
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
17.08.2023
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 327/22
-
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
23.08.2023
09:45 Uhr
5. Senat
5 AZR 349/22
-
Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung des Dienstes - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
23.08.2023
09:45 Uhr
5. Senat
5 AZR 349/22
-
Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung des Dienstes - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
23.08.2023
10:30 Uhr
5. Senat
5 AZR 360/22
-
Aufstockung eines tarifvertraglichen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld
23.08.2023
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 147/22
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
23.08.2023
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 147/22
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
23.08.2023
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 147/22
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
2 AZR 306/22
-
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG; Widerruf von im Verlauf des Rechtsstreits aufgestellten Behauptungen
05.09.2023
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 16/23
-
Urlaubsabgeltungsanspruch
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
05.09.2023
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 16/23
-
Urlaubsabgeltungsanspruch
05.09.2023
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 329/22
-
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit - Vergütung
13.09.2023
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 284/22
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
13.09.2023
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 284/22
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
13.09.2023
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 284/22
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
13.09.2023
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 270/22
-
Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten der Deutschen Brot- und Backwarenindustrie VVaG
13.09.2023
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 270/22
-
Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten der Deutschen Brot- und Backwarenindustrie VVaG
13.09.2023
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 288/22
-
Weiterer Bonusanspruch
13.09.2023
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 288/22
-
Weiterer Bonusanspruch
19.09.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 281/22
-
Anspruch eines Betriebsrentners auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach Betriebsübergang aus betrieblicher Übung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
19.09.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 281/22
-
Anspruch eines Betriebsrentners auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach Betriebsübergang aus betrieblicher Übung
19.09.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 15/23
-
Höhe einer Sozialplanabfindung
19.09.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 15/23
-
Höhe einer Sozialplanabfindung
05.10.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 210/22
-
Stundengutschriften für krankheitsbedingt ausgefallene Bereitschaftsdienste
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
05.10.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 210/22
-
Stundengutschriften für krankheitsbedingt ausgefallene Bereitschaftsdienste
05.10.2023
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 333/22
-
Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)
05.10.2023
10:45 Uhr
6. Senat
6 AZR 308/22
-
Eingruppierung einer Fachkraft im Pflege- und Betreuungsdienst - Stufenzuordnung (AVR-DD)
10.10.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 312/22
-
Höhe einer Betriebsrente
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
10.10.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 312/22
-
Höhe einer Betriebsrente
10.10.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 312/22
-
Höhe einer Betriebsrente
10.10.2023
10:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 250/22
-
Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente
10.10.2023
10:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 250/22
-
Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente
10.10.2023
10:45 Uhr
3. Senat
3 AZR 348/22
-
Bestehen eines Anspruchs auf rückwirkende Gewährung einer Betriebsrente
10.10.2023
10:45 Uhr
3. Senat
3 AZR 348/22
-
Bestehen eines Anspruchs auf rückwirkende Gewährung einer Betriebsrente
17.10.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 24/22
-
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anweisung, die private Nutzung von Mobiltelefonen/Smartphones während der Arbeitszeit zu unterlassen
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
17.10.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 24/22
-
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anweisung, die private Nutzung von Mobiltelefonen/Smartphones während der Arbeitszeit zu unterlassen
17.10.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 24/22
-
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anweisung, die private Nutzung von Mobiltelefonen/Smartphones während der Arbeitszeit zu unterlassen
17.10.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 26/22
-
Auslegung und Umsetzung einer Betriebsvereinbarung
17.10.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 26/22
-
Auslegung und Umsetzung einer Betriebsvereinbarung
17.10.2023
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 577/20
-
Urlaubsabgeltung
18.10.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 316/22
-
Eingruppierung einer als Service Agent mit der Unterstützung von Fluggästen beschäftigten Arbeitnehmerin in den TVöD-V VKA
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
18.10.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 316/22
-
Eingruppierung einer als Service Agent mit der Unterstützung von Fluggästen beschäftigten Arbeitnehmerin in den TVöD-V VKA
18.10.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 317/22
-
Eingruppierung einer als Service Agent mit der Unterstützung von Fluggästen beschäftigten Arbeitnehmerin in den TVöD-V VKA
18.10.2023
11:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 324/22
-
Eingruppierung einer angestellten Lehrerin nach der EntgO-L bei zugewiesener höherwertiger Tätigkeit und fehlender laufbahnrechtlicher Voraussetzungen
18.10.2023
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 213/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Kraftfahrzeuggewerbe Mecklenburg-Vorpommern
14.11.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 28/22
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers, vorläufige Durchführung der Einstellung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
14.11.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 28/22
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers, vorläufige Durchführung der Einstellung
14.11.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 28/22
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers, vorläufige Durchführung der Einstellung
14.11.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 62/23
-
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung
21.11.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 1/23
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
21.11.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 1/23
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung
21.11.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 1/23
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung
21.11.2023
10:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 14/23
-
Beginn eines Anspruchs auf betriebliche Invalidenrente
21.11.2023
10:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 14/23
-
Beginn eines Anspruchs auf betriebliche Invalidenrente
21.11.2023
11:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 44/23
-
Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung
13.12.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 4/23
-
Tarifzuständigkeit für ein Logistikunternehmen des Elektrofachgroßhandels
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
13.12.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 4/23
-
Tarifzuständigkeit für ein Logistikunternehmen des Elektrofachgroßhandels
13.12.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 7/23
-
Information des Betriebsrats bei Umsetzung von Arbeitnehmern auf andere Arbeitsplätze wenn die Raumbelegung von einer anderen Konzern-Einheit geplant wird
13.12.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 322/22
-
Eingruppierung einer Ergotherapeutin in den TVöD-VKA
Datum
Uhrzeit
Senat
Beschreibung
Details
13.12.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 322/22
-
Eingruppierung einer Ergotherapeutin in den TVöD-VKA
13.12.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 286/22
-
Tarifvertragsanwendung - Auslegung einer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag
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