Der Vizepräsident

Dr. Rüdiger Linck

Herr Dr. Rüdiger Linck, geboren 1959 in Essen, war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Heidelberg tätig. Dort wurde er im Jahre 1989 promoviert. Im August 1989 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein und wurde dort an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt.

Nach einer zweijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht wurde er zum Dezember 1993 an das Sächsische Landesarbeitsgericht abgeordnet und im Januar 1994 zum weiteren aufsichtsführenden Richter beim Arbeitsgericht Leipzig berufen. Am 1. Februar 1996 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt.

Herr Dr. Linck kam am 01. Juli 2001 zum Bundesarbeitsgericht und wurde dem Fünften Senat und ab Februar 2007 dem Sechsten Senat zugeteilt. Dort war er ab 2008 stellvertretender Vorsitzender. Ab November 2009 gehörte er dem Ersten Senat als stellvertretender Vorsitzender an.

Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht am 1. Mai 2014 wurde Herrn Dr. Linck der Vorsitz des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts übertragen. Der Zehnte Senat ist insbesondere für Gratifikationen, Sondervergütungen und Zulagen zuständig.

Am 20. Juni 2017 wurde Herr Dr. Linck zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt.

Zum 27. Oktober 2017 hat Herr Dr. Linck den Vorsitz des Fünften Senats übernommen. Der Fünfte Senat ist im Wesentlichen zuständig für Fragen des Arbeitsentgelts und des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie der Vergütung im Mutterschutz.