Achter Moot Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht
Am 16. Januar 2020 fand in Erfurt zum achten Mal der vom Bundesarbeitsgericht
ausgerichtete arbeitsrechtliche Moot Court Wettbewerb statt. Teilgenommen haben
31 studentische Teams aus insgesamt 19 bundesdeutschen Hochschulen. Die rege
Teilnahme am Wettbewerb dokumentiert das starke Interesse der Studierenden am
Arbeitsrecht.
Der Moot Court Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden
der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und
angehende Juristinnen und Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags
vertraut zu machen.
Den Studierenden war die Aufgabe gestellt, im Rahmen eines vorgegebenen
Sachverhalts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht
zu vertreten. In diesem Zusammenhang waren Rechtsfragen einer Restitutionsklage
bei einem rechtskräftig zulasten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Kündigungsschutzverfahrens
betreffend eine Verdachtskündigung zu behandeln. Ferner betraf
das Verfahren einen hilfsweise verfolgten Wiedereinstellungsanspruch. Die Teams
hatten dazu einen Schriftsatz zu erstellen und mussten in einer mündlichen Verhandlung
vor einer aus Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts bestehenden
Jury ihre Argumente austauschen.
Wie schon bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studierenden ein beeindruckendes
Engagement bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen sowie
sehr ansprechende fachliche und rhetorische Leistungen. Die insgesamt 78
studentischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den mündlichen Verhandlungen
wurden für ihr Engagement dank großzügiger Spenden verschiedener Verlage mit
Buchpreisen belohnt.
Gewonnen haben Frau Chantal Nastl und Herr Jonas Steidle von der Universität
Konstanz.
Erfurt, 16. Januar 2020