Moot Court Wettbewerb

Informationen

Das Bundesarbeitsgericht richtet alle zwei Jahre den arbeitsrechtlichen Moot-Court-Wettbewerb in Erfurt aus. Der Moot-Court-Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Den Studierenden wird darin die Aufgabe gestellt, in einem vorgegebenen Sachverhalt aus dem Bereich des Rechts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. Die Teams haben dazu einen Schriftsatz zu erstellen und müssen in einer mündlichen Verhandlung vor einer aus Richtern bestehenden Jury ihre Argumente vortragen.

Der nächste Wettbewerb findet am 18. Januar 2024 statt.

Kontakt

  • Hausanschrift: Bundesarbeitsgericht
    Hugo-Preuß-Platz 1
    99084 Erfurt
  • Postanschrift: 99113 Erfurt
  • Fax Rechtsmitteleingang / Geschäftsstelle: (nur für Verbände / Gewerkschaften) +49 361 2636 -2000
  • Fax Verwaltung: +49 361 2636 -2008
  • Nutzer-ID beA: govello-1143466074128-000000748

Sachverhalt Moot Court 2023/24

Informationen

Nach Ablauf der Anmeldefrist finden Sie hier den Sachverhalt für den Moot-Court-Wettbewerb 2023/24.

Moot-Court Wettbewerbe

Achter Moot Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht

Pressemitteilung Nr. 1/20

Achter Moot Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht

Am 16. Januar 2020 fand in Erfurt zum achten Mal der vom Bundesarbeitsgericht
ausgerichtete arbeitsrechtliche Moot Court Wettbewerb statt. Teilgenommen haben
31 studentische Teams aus insgesamt 19 bundesdeutschen Hochschulen. Die rege
Teilnahme am Wettbewerb dokumentiert das starke Interesse der Studierenden am
Arbeitsrecht.

Der Moot Court Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden
der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und
angehende Juristinnen und Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags
vertraut zu machen.

Den Studierenden war die Aufgabe gestellt, im Rahmen eines vorgegebenen
Sachverhalts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht
zu vertreten. In diesem Zusammenhang waren Rechtsfragen einer Restitutionsklage
bei einem rechtskräftig zulasten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Kündigungsschutzverfahrens
betreffend eine Verdachtskündigung zu behandeln. Ferner betraf
das Verfahren einen hilfsweise verfolgten Wiedereinstellungsanspruch. Die Teams
hatten dazu einen Schriftsatz zu erstellen und mussten in einer mündlichen Verhandlung
vor einer aus Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts bestehenden
Jury ihre Argumente austauschen.

Wie schon bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studierenden ein beeindruckendes
Engagement bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen sowie
sehr ansprechende fachliche und rhetorische Leistungen. Die insgesamt 78
studentischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den mündlichen Verhandlungen
wurden für ihr Engagement dank großzügiger Spenden verschiedener Verlage mit
Buchpreisen belohnt.

Gewonnen haben Frau Chantal Nastl und Herr Jonas Steidle von der Universität
Konstanz.

Erfurt, 16. Januar 2020