Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesarbeitsgericht ist bestrebt, die Internetseite www.bag.de beziehungsweise www.bundesarbeitsgericht.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung wurde am 31. August 2023 erstellt beziehungsweise überarbeitet. Sie gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Internetseite.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Auftrag der BFIT-Bund am 31.05.2023 durchgeführten Bewertung durch die Deutsche Telekom MMS GmbH.
Barrierefreiheit
Unsere Internetseite wird mit WordPress erstellt, welches die Schaffung barrierefreier Webangebote gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) unterstützt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
HTML-Downloads von Entscheidungen, Terminvorschauen und Terminberichten sowie PDF-Downloads von Publikationen sind nicht barrierefrei oder nur barrierarm.
Sollten Sie auf unserer Internetseite auf andere Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an die folgende E-Mail-Adresse: verwaltung@bundesarbeitsgericht.de.
Sie können uns auch alternativ per Post, Telefon oder Telefax kontaktieren:
Bundesarbeitsgericht
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt
Telefon: +49 (0) 361 2636 0
Telefax: +49 (0) 361 2636 2008
Wenn Sie uns eine De-Mail schicken wollen, können Sie diese an bag@bundesarbeitsgericht.de-mail.de senden.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es gemäß § 16 Behindertengleichstellungsgesetz eine Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Mit Hilfe der Schlichtungsstelle soll gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem gefunden werden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in „Leichter Sprache“ oder in „Deutscher Gebärdensprache“ stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 18 527 2805
Telefax: +49 (0) 30 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de