Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise für Besucherinnen und Besucher des Bundesarbeitsgerichts
Wegen einer Veranstaltung ist das Casino des Bundesarbeitsgerichts für externe Besucher
Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständnis. |
Bitte beachten Sie die aktuelle Hausverfügung zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus. Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere einer akuten Atemwegserkrankung oder einem akuten Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, ist das Betreten des Bundesarbeitsgerichts untersagt.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Aushänge im Eingangsfoyer des Gerichtsgebäudes und vor den Sitzungssälen.
Anmeldungen von Besuchergruppen zu Sitzungsbesuchen sind ab sofort wieder möglich. Bitte nutzen Sie hierfür unser Anmeldeformular.
Davon unabhängig gilt für alle Besucherinnen und Besucher die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung im Bundesarbeitsgericht zu tragen. Bitte denken Sie auch an den Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.