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© 2023 Das Bundesarbeitsgericht

    Informationen

    Die mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesarbeitsgericht sind öffentlich. Eine Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich. Bei Besuchen von Gruppen wird um rechtzeitige Anmeldung mit dem nachfolgenden Formular gebeten. Die mündlichen Verhandlungen finden in der Regel von Dienstag bis Donnerstag, jeweils mit Beginn am Vormittag statt. Die Termine zu den Verhandlungen finden Sie hier.

    Einzelpersonen können ohne vorherige Anmeldung an mündlichen Verhandlungen im Bundesarbeitsgericht teilnehmen. Auch hier empfehlen wir jedoch eine schriftliche Anmeldung.

    Ist zu einer Sitzung eine größere Anzahl von Zuhörern oder Vertretern der Medien zu erwarten, werden Platzkarten ausgegeben. Das jeweilige Verfahren wird im Einzelfall geregelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der organisatorischen Gegebenheiten und der großen Nachfrage nicht alle Anfragen positiv beantwortet werden können.

    Hinweise für Besucherinnen und Besucher:

    Für den Zutritt zum Gebäude des Bundesarbeitsgerichts muss sich jeder Besucher ggf. mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Größere Gepäckstücke dürfen nicht in die Sitzungssäle mitgenommen werden. Im Eingangsbereich stehen Schließfächer zur Verfügung. Besucherinnen und Besucher sind Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verhandlung untersagt. In den Sitzungssälen sind Mobil-Telefone auszuschalten.

    Für den Sitzungsbesuch am Bundesarbeitsgericht gibt es zwar keine gesonderte Kleiderordnung, aus Respekt vor der Rechtsprechung und angesichts der Bedeutung, die diese für die Betroffenen hat, ist es jedoch angemessen, eine offizielle und dem Anlass entsprechende Kleidung zu tragen. Dies beinhaltet auch, dass Sitzungen in den Sommermonaten nicht in kurzen Hosen, Miniröcken und Flip-Flops etc. aufgesucht werden.

    Essen und Trinken sind in den Sitzungssälen nicht gestattet. Das gesamte Gebäude des Bundesarbeitsgerichts einschließlich des Innenhofes ist rauchfrei.

    Bitte füllen Sie nun das nachfolgende Formular für Ihren geplanten Sitzungsbesuch aus.

    Die nachfolgenden Angaben sind bis auf Namen, Vornamen und E-Mail-Adresse freiwillig. Eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen kann nur erfolgen, wenn Sie uns zumindest eine Möglichkeit nennen, wie wir Sie erreichen können. Um eine verzögerte Bearbeitung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine vollständige Angabe Ihrer Daten. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die nicht entsprechend gekennzeichneten Felder keine Pflichtangaben sind. Soweit Sie die Eingabemaske ausfüllen, werden Ihre Angaben zusammen mit Ihrer Nachricht an die für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständige Stelle weitergeleitet.

    Weitere Hinweise zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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      Informationen

      Mit dem nachfolgenden Formular bitten wir Medienvertreter, sich für einen Sitzungstermin beim Bundesarbeitsgericht anzumelden.

      Fotos- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind nur durch Medienvertreter und in der Regel nur vor Einzug des Senats gestattet. Eine gesonderte Akkreditierung ist hierfür nicht erforderlich. Wir bitten bei Interesse dennoch um einen Hinweis mit folgendem Formular.

      Ist die Aufnahme der Verkündung einer Entscheidung in Bild und Ton zugelassen (§ 169 Abs. 3 Satz 1 GVG iVm. § 72 Abs. 6 a ArbGG) wird dies unter Sitzungstage gesondert bekannt gegeben. Mit der Veröffentlichung beginnt das Akkreditierungsverfahren. Anregungen für eine Zulassung können Sie mit dem nachfolgenden Formular an die Pressestelle richten.

      Nach 10:00 Uhr des Vortags der Sitzung kann eine Beschlussfassung und Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.

      Wir weisen darauf hin, dass eine Entscheidung in der Sache nicht notwendig noch am Tag der mündlichen Verhandlung verkündet wird. Der erkennende Senat beraumt in diesem Fall einen gesonderten Verkündungstermin an.

      Ob die angegebenen Termine bestehen geblieben sind, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Senatsgeschäftsstelle des Bundesarbeitsgerichts oder bei der Pressestelle.

      Wenn Sie das nachfolgende Formular ausfüllen, helfen Sie uns einzuschätzen, wie groß das öffentliche Interesse an einem Verhandlungstermin ist. So können wir versuchen, einen Sitzungssaal auszuwählen, in dem nach Möglichkeit die gesamte interessierte Öffentlichkeit Platz findet.

      Eine Platzreservierung wird nicht vorgenommen.

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