Informationen
Mit dem nachfolgenden Formular bitten wir Medienvertreter, sich für einen Sitzungstermin beim Bundesarbeitsgericht anzumelden.
Fotos- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind nur durch Medienvertreter und in der Regel nur vor Einzug des Senats gestattet. Eine gesonderte Akkreditierung ist hierfür nicht erforderlich. Wir bitten bei Interesse dennoch um einen Hinweis mit folgendem Formular.
Ist die Aufnahme der Verkündung einer Entscheidung in Bild und Ton zugelassen (§ 169 Abs. 3 Satz 1 GVG iVm. § 72 Abs. 6 ArbGG) wird dies unter Sitzungstage gesondert bekannt gegeben. Mit der Veröffentlichung beginnt das Akkreditierungsverfahren.
Für Fernseh- und Filmaufnahmen von der Entscheidungsverkündung werden ggf. Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernseh-/Filmteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils einer Kamera). Die Poolführer verpflichten sich, gefertigte Fernseh- und Filmaufnahmen anderen Fernsehsendern bzw. Film-Aufnehmenden, die sich nicht erfolgreich akkreditiert haben, auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Medienvertreter, der die erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Poolführer werden. Die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft ist mit dem Akkreditierungsgesuch ausdrücklich zu erklären. Die Vergabe der Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierung; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.
Zugelassen sind höchstens zwei TV- bzw. Filmkameras. Fernseh- und Filmaufnahmen dürfen nur von den zugewiesenen Plätzen aus gefertigt werden. Tonaufnahmen erfolgen über einen zentralen Tonabnahmepunkt. Während der Entscheidungsverkündung sind die Kameras an ihren Plätzen zu belassen und ausschließlich auf die Richterbank zu richten. Kameraschwenks sind nur innerhalb der seitlichen Begrenzungen der Richterbank zulässig. Auflagen des Gerichts sind einzuhalten. Anweisungen der Wachtmeister ist Folge zu leisten.
Anregungen für eine Zulassung können Sie mit dem nachfolgenden Formular an die Pressestelle richten. Nach 10:00 Uhr des Vortags der Sitzung kann eine Beschlussfassung und Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.
Für Interviews mit den Prozessbeteiligten steht das Foyer vor dem Sitzungssaal zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass eine Entscheidung in der Sache nicht notwendig noch am Tag der mündlichen Verhandlung verkündet wird. Der erkennende Senat beraumt in diesem Fall einen gesonderten Verkündungstermin an.
Ob die angegebenen Termine bestehen geblieben sind, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Senatsgeschäftsstelle des Bundesarbeitsgerichts oder bei der Pressestelle.
Wenn Sie das nachfolgende Formular ausfüllen, helfen Sie uns einzuschätzen, wie groß das öffentliche Interesse an einem Verhandlungstermin ist. So können wir versuchen, einen Sitzungssaal auszuwählen, in dem nach Möglichkeit die gesamte interessierte Öffentlichkeit Platz findet.
Eine Platzreservierung wird nicht vorgenommen.
Die nachfolgenden Angaben sind bis auf Namen, Vornamen und E-Mail-Adresse freiwillig. Eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen kann nur erfolgen, wenn Sie uns zumindest eine Möglichkeit nennen, wie wir Sie erreichen können. Um eine verzögerte Bearbeitung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine vollständige Angabe Ihrer Daten. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die nicht entsprechend gekennzeichneten Felder keine Pflichtangaben sind. Soweit Sie die Eingabemaske ausfüllen, werden Ihre Angaben zusammen mit Ihrer Nachricht an die für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständige Stelle weitergeleitet.
Weitere Hinweise zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.