Aktuelle Hinweise
Für Anmeldungen von Besuchergruppen zu Sitzungsbesuchen nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel eine Rückmeldung/Zusage/Absage unsererseits frühestens zwei bis drei Wochen vor der Verhandlung erfolgen kann.
Seit Mitte 2024 besteht vor dem Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit, die Verhandlungen als Videoverhandlung durchzuführen. Aufgrund der begrenzten Besucherplätze im Videoverhandlungssaal ist es in diesen Fällen grundsätzlich nicht mehr möglich, sich als Besuchergruppe anzumelden. Lediglich Einzelpersonen können – soweit ausreichende Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung stehen – zu Videoverhandlungen als Besucher im Bundesarbeitsgericht angemeldet werden.
Bitte beachten Sie im Allgemeinen die Hinweise und Aushänge im Eingangsfoyer des Gerichtsgebäudes und vor den Sitzungssälen.