Organisation

Aufbau des Bundesarbeitsgerichts

Die Präsidentin

Inken Gallner

Frau Inken Gallner, geboren 1964 in Calw, trat 1994 nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung in Stuttgart in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein und wurde dort an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt.

Am 24. Januar 2022 wurde Frau Gallner zur Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ernannt.

Der Vizepräsident

Dr. Rüdiger Linck

Herr Dr. Rüdiger Linck, geboren 1959 in Essen, war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Heidelberg tätig. Dort wurde er im Jahre 1989 promoviert. Im August 1989 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein und wurde dort an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt.

Am 20. Juni 2017 wurde Herr Dr. Linck zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt.

Zum 27. Oktober 2017 hat Herr Dr. Linck den Vorsitz des Fünften Senats übernommen. Der Fünfte Senat ist im Wesentlichen zuständig für Fragen des Arbeitsentgelts und des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie der Vergütung im Mutterschutz.

Die Senate

Beim Bundesarbeitsgericht (BAG) bestehen derzeit zehn Senate. Bei der Entscheidung über Revisionen und Rechtsbeschwerden werden die Senate in der Besetzung mit dem Vorsitzenden Richter des Senats, zwei weiteren Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern tätig. Die Zuteilung der Berufsrichter und der ehrenamtlichen Richter an die Senate geschieht durch den jährlich neu aufzustellenden Geschäftsverteilungsplan. Diesen beschließt das Präsidium des Gerichts.

Als besonderer Spruchkörper besteht beim Bundesarbeitsgericht der Große Senat. Ihm gehören aus jedem Senat ein Berufsrichter – darunter die Präsidentin des BAG –, sowie je drei ehrenamtliche Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. Er ist zuständig, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Senats bzw. des Großen Senats abweichen will. Außerdem entscheidet der Große Senat bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dies erforderlich machen.

Die Richterinnen und Richter

Beim Bundesarbeitsgericht sind derzeit 38 Berufsrichterinnen und -richter tätig, die auf Lebenszeit ernannt sind. Für die Berufung der Bundesrichter, die mindestens 35 Jahre alt sein müssen, gelten die Vorschriften des Richterwahlgesetzes. Die Richter werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss berufen und vom Bundespräsidenten ernannt. Die Zuordnung der Richter zu den Senaten ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Darüber hinaus sind beim Bundesarbeitsgericht regelmäßig 220 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig, 110 aus dem Kreis der Arbeitgeber und 110 aus dem Kreis der Arbeitnehmer. Sie werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Dauer von fünf Jahren berufen. Die Berufung erfolgt auf der Basis von Vorschlagslisten von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen ebenfalls das 35. Lebensjahr vollendet und besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsrecht und im Arbeitsleben haben. Sie sollen zuvor mindestens fünf Jahre ehrenamtliche Richter bei einem Arbeits- oder Landesarbeitsgericht und zudem längere Zeit als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tätig gewesen sein.

Die wissenschaftlichen Mitarbeiter

Am Bundesarbeitsgericht sind regelmäßig etwa elf wissenschaftliche Mitarbeiter tätig. Diese Mitarbeiter sind qualifizierte Arbeitsrichter der Bundesländer und werden für einen Zeitraum von zwei Jahren an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Hier sind sie jeweils einem Senat zugeordnet, wobei die Senatszuordnung in der Regel nach einem Jahr wechselt.

Während ihrer Tätigkeit am Bundesarbeitsgericht wirken die wissenschaftlichen Mitarbeiter jedoch nicht als Richter am Verfahren mit. Ihre Haupttätigkeit besteht darin, die Richter des Bundesarbeitsgerichts durch vorbereitende Arbeiten, insbesondere durch die Erstellung von Rechtsgutachten oder ausführlichen Entscheidungsvorschlägen (sogenannten Voten) und die Prüfung einzelner Rechtsfragen, zu unterstützen. Ihre Vorberichte bilden die Grundlage zur Sitzungsvorbereitung durch den Berichterstatter, also den Richter des Bundesarbeitsgerichts, dem das Verfahren zur Betreuung zugewiesen wurde. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter betreuen zudem die Besuchergruppen der mündlichen Verhandlungen. In einzelnen Senaten werden sie auch zu den Beratungen hinzugezogen.

Die Mitwirkung der wissenschaftlichen Mitarbeiter dient seit Jahren erfolgreich mehreren Zwecken: Für das Bundesarbeitsgericht ist ihre Mitarbeit eine Entlastung. Den Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern gewährt sie die Gelegenheit, einen Einblick in die Arbeitsweise des Bundesarbeitsgerichts zu erhalten. Und der Justiz bietet sie die Möglichkeit, qualifizierten Richternachwuchs fortzubilden, der den immer größer werdenden Anforderungen an die Rechtsprechung gerecht wird.

Die Geschäftsstelle

Beim Bundesarbeitsgericht ist nach §7 Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz iVm. §153 Gerichtsverfassungsgesetz eine Geschäftsstelle eingerichtet. Entsprechend der Zahl der Senate ist sie in zehn Senatsgeschäftsstellen gegliedert und mit Beschäftigten des mittleren und gehobenen Dienstes besetzt.

Die Beschäftigten des mittleren Dienstes sind für die Verwaltung der Verfahrensakten zuständig. Sie nehmen Beurkundungen vor, führen in den Sitzungen der Senate Protokoll, berechnen die Gerichtskosten und erteilen Vollstreckungsklauseln.

Die Beschäftigten des gehobenen Dienstes sind Diplom-Rechtspfleger/innen (FH). Sie leiten die jeweilige Senatsgeschäftsstelle. Sie leisten Tätigkeiten für den Senat wie das Prüfen der form- und fristgerechten Einlegung der Rechtsmittel, bearbeiten Prozesskostenhilfeanträge und bereiten sogenannte Formalentscheidungen vor. Darüberhinaus sind sie für das Lektorat der beim Bundesarbeitsgericht ergehenden Entscheidungen zuständig.

Die Bibliothek

Die Bibliothek des Bundesarbeitsgerichts ist eine juristische Fachbibliothek mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Sie versorgt die Angehörigen des Gerichts mit den Medien und Fachinformationen, die sie für ihre Arbeit benötigen. Wenn Sie nicht dem Bundesarbeitsgericht angehören, können Sie die Bibliothek während der Öffnungszeiten benutzen.

Die Dokumentationsstelle

Die Dokumentationsstelle des Bundesarbeitsgerichts wertet die für das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit bedeutsamen Entscheidungen der nationalen und supranationalen Gerichte sowie die arbeitsrechtliche Fachliteratur aus.

Die dokumentarisch erschlossenen Daten werden sowohl in einer internen Datenbank gespeichert als auch für das juristische Informationssystem „juris“ aufbereitet.

Daneben führt die Dokumentationsstelle eine gerichtsinterne chronologische Sammlung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. In einem internen, wöchentlich erscheinenden Informationsdienst weist die Dokumentationsstelle auf aktuelle Beiträge, Rechtsentwicklungen und Entscheidungen im nationalen und internationalen Arbeitsrecht hin. Damit unterstützt sie die Richterinnen und Richter sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit.

Die Verwaltungsabteilung

Bei ihrer Tätigkeit wird die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts von der Verwaltung in allen gerichtsinternen Angelegenheiten unterstützt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigt das Bundesarbeitsgericht Personal und Sachmittel für die Bibliothek, die Dokumentationsstelle, die Geschäftsstelle und den Inneren Dienst. Hierfür stellt die Verwaltung alles Erforderliche bereit und regelt den gesamten Geschäftsbetrieb.

Die Verwaltungsaufgaben bestehen im Wesentlichen aus folgenden Kernbereichen:

  • präsidiale Verwaltungsaufgaben und Angelegenheiten des Präsidiums, des Präsidialrats sowie der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
  • Personalmanagement, Aus- und Fortbildung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Haushaltsangelegenheiten
  • öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen
  • Organisation
  • Informationstechnik
  • Innerer Dienst

Die für den Personal- und Sachaufwand erforderlichen Mittel werden dem Bundesarbeitsgericht im Rahmen des Bundeshaushalts über ein eigenes Haushaltskapitel (1114) im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zugewiesen.

Aktenplan des Bundesarbeitsgerichts

  1. Verfassung und Verwaltung
  2. Rechts- und Dienstverhältnisse der Beschäftigten
  3. Organisation der Rechtsprechung
  4. IT
  5. Finanzwesen
  6. Hausverwaltung
  7. Fürsorge, Gesundheit, Arbeits- und Umweltschutz
  8. unbesetzt
  9. Informationsdienste

Internationale Zusammenarbeit

Europäische Rechtsprechungsnetzwerke

I. Justizielles Netzwerk der Europäischen Union

Das Justizielle Netzwerk der Europäischen Union (JNEU) wurde auf Initiative des Präsidenten des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Präsidenten der Verfassungsgerichte und obersten Gerichte der Mitgliedstaaten anlässlich des beim Gerichtshof am 27. März 2017 abgehaltenen Richterforums ins Leben gerufen.

Austausch von Dokumenten und Informationen

Das Netzwerk beruht auf einem gemeinsamen Interesse an der Entstehung einer echten vernetzten europäischen Justiz und an einer Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Europa im Dienst einer Justiz von hoher Qualität. Die nicht öffentliche Website soll es den Gerichten erleichtern, auf interaktive und sichere Weise Informationen und Dokumente auszutauschen, die für die Bearbeitung von Rechtssachen von Interesse sind, in denen das Recht der Europäischen Union zur Anwendung kommt.

Mit JNEU soll zum einen der informelle Austausch zwischen den verschiedenen Verfassungsgerichten und obersten Gerichten der Union, deren Mitgliedern und deren Dienststellen gefördert werden. Zum anderen soll es die und die Verbreitung von Informationen über Veranstaltungen ermöglichen, die für die teilnehmenden Gerichte von Interesse sind, ermöglicht werden.

Die fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes und das Bundesverfassungsgericht sind Teil des Netzwerks.

II. Superior Courts Network

Das Superior Courts Network (SCN) wurde als Rechtsprechungs-Netzwerk vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2015 gegründet. Das Bundesarbeitsgericht ist dem Netzwerk 2017 beigetreten.

Das Netzwerk dient dem rechtsvergleichenden Austausch der obersten europäischen Gerichte mit dem EGMR in Menschenrechtsfragen. Der EGMR stellt den europäischen Gerichten dazu – neben aktuellen Rechtsprechungshinweisen – konsolidierte Informationen zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und seiner Rechtsprechung zur Verfügung.

Einmal im Jahr treffen sich Vertreter der Gerichte im Rahmen des Netzwerks beim EGMR in Straßburg, um sich über Menschenrechtsfragen auszutauschen. Die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes sind ebenfalls Teil des Netzwerks.