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Das Bundesarbeitsgericht

Der oberste Gerichtshof der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Erfurt

 

Eine Rechtsordnung, die sich eine besondere Arbeitsgerichtsbarkeit leistet, drückt damit aus, dass sie dem Humanen, den materiellen und ideellen Bedürfnissen des Menschen in besonderer Weise verpflichtet ist. Dies ist der zu verwirklichende Anspruch an die Arbeitsgerichtsbarkeit in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft; darauf beruht die Daseinsberechtigung dieses besonderen Zweiges der Gerichtsbarkeit.

(Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau)

Sitzungstage

4. Senat

4 AZR 253/23

Sitzungsergebnisse

Beispielbild des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts - © BAG

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